114, S. 12), wobei sich aufgrund der vorhandenen klinischen und radiologischen degenerativen Veränderungen im Bereich der unteren Lendenwirbelsäule gewisse Einschränkungen für Tätigkeiten mit vermehrtem Stehen und Gehen ergaben. Körperlich leichte bis gelegentlich mittelschwere wechselbelastende Tätigkeiten mit vermehrtem Sitzen und gelegentlichem Gehen und Stehen ohne ständiges Bücken seien der Beschwerdeführerin aus somatischer Sicht aber weiterhin möglich (IV-act. 114, S. 13 oben). Diese gutachterliche Einschätzung wird von der Beschwerdeführerin ausdrücklich akzeptiert, wie sie unter Ziff. 2.1 ihrer Beschwerde ausführt.