Bei der Verwendung statistischer Werte ist gemäss ständiger Rechtsprechung in der Regel auf die Monatslöhne der LSE-Tabelle TA1, Zeile „Total Privater Sektor“ abzustellen (vgl. anstelle vieler: Urteil des Bundesgerichts 8C_458/2017 vom 6. August 2018, E. 6.2.3). Gemäss dieser Tabelle der LSE 2014 betrug das durchschnittliche Monatseinkommen für Frauen im tiefsten Anforderungsniveau Fr. 4‘300.--, was ein Jahreseinkommen von durchschnittlich Fr. 51‘600.-- (entsprechend einem Vollzeitpensum) ergibt.