Wie die Beschwerdeführerin zu Recht geltend macht und die Vorinstanz in der Vernehmlassung ebenfalls einräumt, ist dieser letzte tatsächliche Verdienst für die rechnerische Ermittlung des Invaliditätsgrads mit der Nominallohnentwicklung zu indexieren. Per 2014 ergibt sich somit ein indexiertes Valideneinkommen im Betrag von rund Fr. 51‘719.-- (= Fr. 50‘348.--x 1.01 x 1.007 x 1.01; vgl. dazu T39: Entwicklung der Nominallöhne, der Konsumentenpreise und der Reallöhne, abrufbar unter: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken/tabellen.html?dyn _pageIndex=0).