F. Gegen diese Verfügung richtet sich die von der Beschwerdeführerin am 15. März 2018 erhobene Beschwerde ans Obergericht (act. 1). Mit Vernehmlassung vom 5. April 2018 (act. 4) verlangte die Vorinstanz deren Abweisung. Am 7. September 2018 reichte die Beschwerdeführerin innert mehrmals erstreckter Frist eine Replik ein (act. 13), woraufhin die Vorinstanz am 27. September 2018 duplizierte (IV-act. 15).