D. Auf Anraten des RAD holte die Vorinstanz zur vertieften Abklärung des medizinischen Sachverhalts bei der SMAB AG ein psychiatrisch-orthopädisches Gutachten ein, welches am 15. Mai 2017 abgegeben wurde (IV-act. 114). Insgesamt gelangten die Gutachter im bidisziplinären Konsens zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin in der angestammten Arbeit als Produktionsmitarbeiterin nicht mehr arbeitsfähig sei, in der angestammten Arbeit als Reinigungskraft betrage die Arbeitsfähigkeit noch 30%. In einer leidensadaptierten Tätigkeit betrage die Arbeitsfähigkeit insgesamt dagegen 70%, dies seit dem Austritt aus der Klinik Gais am 5. März 2014.