Nachdem die Beschwerdeführerin Ende November 2015 erneut krankgeschrieben war, wurde die Integrationsmassnahme vorläufig beendet, wobei der Beschwerdeführerin angeboten wurde, sich nach einer Stabilisierung des Gesundheitszustands wieder anzumelden (IV-act. 87). Nachdem sich die Beschwerdeführerin jedoch in der folgenden Zeit anhaltend nicht mehr arbeitsfähig fühlte, wurde die Arbeitsvermittlung schliesslich am 21. Juli 2016 abgeschlossen und die Rentenprüfung eingeleitet (IV-act. 100).