Nach einem schwierigen Start mit vermehrten Absenzen besserte sich die Situation und die berufliche Massnahme wurde mit dem Ziel einer Präsenzzeiterhöhung bis zum 20. November 2015 verlängert (IV-act. 77). Nachdem die Beschwerdeführerin Ende November 2015 erneut krankgeschrieben war, wurde die Integrationsmassnahme vorläufig beendet, wobei der Beschwerdeführerin angeboten wurde, sich nach einer Stabilisierung des Gesundheitszustands wieder anzumelden (IV-act. 87).