C. In der Folge gewährte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit Mitteilung vom 8. Mai 2014 berufliche Massnahmen in der Form von Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche für eine dem Gesundheitsschaden angepasste Tätigkeit zu einem Pensum von 50% (IV-act. 42). Nachdem die Beschwerdeführerin bei der Arbeitslosenkasse per Ende 2014 ausgesteuert worden war (IV-act. 57), vermittelte die IV-Stelle ein Belastbarkeitstraining bei der Dreischiibe in Herisau mit Start am 4. Mai 2016, zunächst in einem 20%-Pensum (IV-act. 64).