A. Die am XX.XX.1969 geborene A___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) meldete sich am 3. September 2013 aufgrund einer seit Anfang 2012 andauernden Einschränkung der Arbeitsfähigkeit infolge „Depression, Kniebeschwerden, Schleudertrauma“ (IV-act. 2) bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) zum Leistungsbezug an. Vor ihrer Krankschreibung war die Beschwerdeführerin in der Produktion der C___ AG tätig gewesen, nebst einer Tätigkeit bei der D___ AG als Reinigungsangestellte im Stundenlohn (IV-act. 21).