Anspannung kommen kann, nicht generell geeignet, bei Durchschnittspersonen langdauernde psychische Beeinträchtigungen zu verursachen. Die ungünstige Beeinflussung während des Swisscoy-Einsatzes wirkt für den heute bestehenden gesundheitlichen Zustand aufgrund der seither verstrichenen Zeitdauer nicht mehr nach. Demnach besteht zwischen dem Swisscoy-Einsatz und den heutigen psychischen Beeinträchtigungen kein adäquater Kausalzusammenhang mehr. Somit ist die Beschwerde abzuweisen.