Durch den Militäreinsatz im Kosovo wurde der Beschwerdeführer einer subjektiv als extrem erlebten Belastung ausgesetzt, womit eine eigentliche Destabilisierung einherging beziehungsweise was zu einem Knick in der Lebenslinie führte. Zudem ist der Zustand des Beschwerdeführers aufgrund der schweren Persönlichkeitsstörung sehr instabil und stellt eine ausgeprägte Prädisposition für depressive Krisen dar.