5.3 Aus den Akten beziehungsweise dem Gutachten von Dr. med. G___ ergibt sich, dass beim Beschwerdeführer bereits (lange) vor dem Swisscoy-Einsatz eine Persönlichkeitsstörung vorlag. Die Ereignisse während des Einsatzes, insbesondere der missglückte Ölwechsel, waren für den Beschwerdeführer traumatisierend und nahmen in seiner subjektiven Bewertung für ihn katastrophale Dimensionen an. Durch den Militäreinsatz im Kosovo wurde der Beschwerdeführer einer subjektiv als extrem erlebten Belastung ausgesetzt, womit eine eigentliche Destabilisierung einherging beziehungsweise was zu einem Knick in der Lebenslinie führte.