Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers hat die Militärversicherung ihm keine unbefristete Rente zugesprochen. Vielmehr gab die Militärversicherung nach Ablauf beziehungsweise etwa zeitgleich mit dem Ablauf der bis 31. Oktober 2013 befristeten Rente eine umfassende Abklärung in Auftrag (act. 10.1/112 und act. 10.2/133-135).