4.4 Der Konsiliarpsychiater der Militärversicherung, Dr. med. H___, ging unter Berücksichtigung des von ihm als schlüssig beurteilten Gutachtens von Dr. med. G___ versicherungsmedizinisch von einer Verschlimmerung eines Vorzustandes aus. Mit grosser Wahrscheinlichkeit könne höchstens ein 50%iger Anteil angenommen werden, der auf die Seite 13 beeinflussenden Faktoren während des Kosovoeinsatzes zurückzuführen sei (act. 10.2/151).