Seite 12 sehr schwierigen Verhältnisse in der Kindheit und Jugend geprägte und fragile Persönlichkeit des Beschwerdeführers im Sinne einer Retraumatisierung erheblich erschüttert worden sei. Trotz intensiven Versuchen über Jahre hinweg in verschiedenen Settings habe keine zufriedenstellende Stabilisierung erzielt werden können, was ebenfalls als Ausdruck der erheblichen Destabilisierung durch den Militäreinsatz zu verstehen sei. Der Militäreinsatz habe zu einem markanten Knick in der Lebenslinie geführt.