Er denke, dass dieses Ereignis (Öl) ihm die letzte Sicherheit geraubt habe. Sein Selbstvertrauen sei damals verloren gegangen (act. 10.2/150- 38/88). Im Rahmen der testpsychologischen Untersuchung wurde dem Beschwerdeführer eine durchschnittliche Intelligenz attestiert (act. 10.2/150-49/88). Der Gutachter Dr. med. G___ führte in der zusammenfassenden Beurteilung aus, dass der Beschwerdeführer sehr wahrscheinlich seit seiner Kindheit an sehr ausgeprägten Versagensängsten leide.