Seite 10 Gesundheitsschädigung zu bewirken, die Gesundheitsschädigung nicht auf einen vordienstlichen Zustand zurückzuführen ist und die dienstlichen Einwirkungen nicht nur der auslösende Faktor waren. Konnte der natürliche Kausalzusammenhang nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, ist im Rahmen der Adäquanzbeurteilung zu fragen, ob die dienstlichen Einwirkungen überhaupt generell geeignet waren, die festgestellte Gesundheitsschädigung zu bewirken.