F. Am 2. März 2018 liess A___ beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen erheben (act. 1). In der Beschwerdeantwort vom 30. Mai 2018 beantragte die Militärversicherung die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei (act. 9). Am 29. Juni 2018 liess A___ die Replik einreichen (act. 13). Die Duplik der Militärversicherung ging am 23. August 2018 ein (act. 18). G. Auf die Vorbringen der Parteien in den Rechtsschriften sowie die Ausführungen in den medizinischen Akten wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen