D. Mit Verfügung vom 8. April 2016 lehnte die Militärversicherung die Haftung für die beschriebenen psychischen Krankheitsbilder ab und hielt fest, dass weitere Leistungen wie die Übernahme von Heilkosten, Taggeld oder Invalidenrenten entfallen. Im Übrigen entzog sie einer allfälligen Einsprache die aufschiebende Wirkung (act. 10.2/159). Dagegen liess A___ Einsprache erheben (act. 10.2/161).