Mit Verfügung der Militärversicherung vom 27. April 2012 wurde A___ rückwirkend ab 1. November 2011 bis 31. Oktober 2013 eine 100%ige Invalidenrente gewährt. Sodann wurde ihm mitgeteilt, dass unter dem Vorbehalt einer Überprüfung der Zuständigkeit, für die chronisch rezidivierende manisch depressive Störung, soweit diese auf den Swisscoy- Einsatz zurückzuführen sei, weiterhin eine Haftung der Militärversicherung bestehe (act. 10.1/112).