Mit Verfügung vom 8. Dezember 2009 sprach die Militärversicherung A___ ab 1. November 2009 bis 31. Oktober 2011 eine 100%ige Invalidenrente zu. Sodann teilte sie mit, dass für die chronisch rezidivierende manisch depressive Störung, soweit diese auf den Swisscoy- Einsatz zurückzuführen sei, weiterhin eine Haftung der Militärversicherung bestehe unter Vorbehalt einer Überprüfung der Zuständigkeit (act. 10.1/74).