Gegenstand Leistungen der Militärversicherung Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der SUVA, Abteilung Militärversicherung vom 9. Februar 2018 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Der angefochtene Einsprache-Entscheid sei aufzuheben und die Haftung der Militärversicherung sei auch ab 1. November 2013, eventuell ab 1. März oder 1. Mai 2016, weiterhin zu bejahen. 2. Dem Einsprecher sei ab 1. November 2013, eventuell ab 1. März oder 1. Mai 2016, eine unbefristete Rente der Militärversicherung aufgrund einer mindestens 50%igen versicherten Invalidität auszurichten.