Die IV-Stelle meinte duplicando, dass die notwendigen Punkte abgeklärt worden seien. Der RAD halte das SMAB-Gutachten aus medizinischer Sicht für plausibel. Bezüglich der Fettleibigkeit sei der Beschwerdeführer auf die ihm obliegende Schadenminderungspflicht hinzuweisen. Mit Blick auf letztere müsste er auch das Rauchen aufgeben, was eine positive Auswirkung auf die Lungenbeschwerden und wohl auch das Schlafapnoesyndrom erwarten liesse. Im Übrigen lehne er auch psychologische Gespräche und Psychopharmaka ab, und es erscheine überdies als offen, ob der Zustand selbst mittels geeigneter Therapien überhaupt verbesserbar wäre.