4. 4.1 In der vorliegend angefochtenen Verfügung wurde eine gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit gestützt auf das SMAB- Gutachten verneint. Seite 6 Der Beschwerdeführer stellt sich demgegenüber auf den Standpunkt, mittlerweile leide er auch psychisch unter der ganzen Situation. Er stehe weiterhin im psychiatrischen Zentrum in Herisau und im Schmerzzentrum des KSSG in Behandlung. Deren Angaben und jene seines Hausarztes Dr. B___ liefen den Schlussfolgerungen im SMAB-Gutachten zuwider.