Seite 4 Dagegen erhob der Versicherte mit Schreiben vom 26. und 28. Januar 2018 (act. 1 und 2.2) sowie - nunmehr durch RA AA___ vertreten - vom 19. März 2018 (act. 7) Beschwerde. Auf die dortigen Vorbringen wird, soweit erforderlich, wie auch bei den übrigen Rechtsschriften im Rahmen der Erwägungen näher eingegangen. C.2 Am 5. April 2018 (act. 9) erging die Beschwerdeantwort, am 15. Juni 2018 (act. 15) die Replik und am 21. Juni 2016 (act. 18) die Duplik, wobei beide Parteien am bisherigen Standpunkt festhielten. Erwägungen