B.8 Gemäss Bericht des KSSG vom 21. November 2017 (IV-act. 78) bestünden beim Versicherten eine COPD Gold 2B und ein leichtgradiges obstruktives Schlafapnoesyndrom. Nachdem der RAD mit Aktennotiz vom 17. Januar 2018 (IV-act. 79) neue medizinische Gesichtspunkte von Relevanz verneint hatte, erging seitens der IV- Stelle am 26. Januar 2018 (IV-act. 2) eine Verfügung, wonach das Leistungsbegehren abgewiesen werde mangels eingeschränkter Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit, woran auch der pneumologische Bericht des KSSG vom 21. November 2017 nichts ändere. C. C.1