Den vom Versicherten am 7. März 2017 (IV-act. 44) am Schalter und mit Schreiben vom 30. März 2017 (IV-act. 47) erhobenen Einwand, wonach für ihn auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Erwerbstätigkeit mehr existiere, er die Medikamente wegen fehlender Wirkung und erheblichen Nebenwirkungen nicht mehr nehme und im KSSG ab 10. Mai 2017 eine zweijährige Schmerztherapie vorgesehen sei, bezeichnete der RAD mit Aktennotiz vom 10. April 2017 (IV-act. 53) als nicht stichhaltig, empfahl aber eine orthopädische und psychiatrische Abklärung. Dem entsprechenden Gutachten der SMAB AG, St. Gallen, vom 2. August 2017 (IV-act. 64) ist zu entnehmen, dass aufgrund eines