B.5 Nachdem der Versicherte der IV-Stelle gemäss Aktennotiz vom 10. Oktober 2016 (IVact. 29) mitgeteilt hatte, dass er weiterhin im Schmerzzentrum des Kantonsspitals St. Gallen (KSSG) behandelt werde und sich nicht in der Lage fühle, an beruflichen Massnahmen teilzunehmen, schloss die IV-Stelle die berufliche Eingliederung nach einem entsprechenden Bericht vom 11. Oktober 2016 (IV-act. 30) mit Mitteilung vom 14. Oktober 2016 (IV-act. 31) ab. Gemäss Bericht des KSSG vom 8. September 2016 (IV-act. 35) leide er unter chronischen Rückenschmerzen.