B.3 Nach einer Stellungnahme des regionalärztlichen Dienstes der Invalidenversicherung vom 11. Mai 2016 (IV-act. 18), wonach sich beim Versicherten eine typische Anschlussdegeneration unterhalb der Spondylodese zeige, in einer adaptierten Tätigkeit derzeit jedoch trotzdem eine 50%ige und im weiteren therapeutischen Verlauf eine 80- 100%ige Arbeitsfähigkeit als zumutbar erscheine, gewährte die IV-Stelle am 12. Mai 2016 (IV-act. 21) Arbeitsvermittlung.