Seite 2 B.2 Gemäss Bericht von Allgemeinmediziner Dr. B___ vom 20. Januar 2016 (IV-act. 15/4) sei der Versicherte in der angestammten Tätigkeit derzeit wegen eines chronischen Lumbovertebralsyndroms mit Schmerzexazerbation nach einem Sturz im August 2015 vollständig arbeitsunfähig. Möglicherweise sei in einer ergonomisch günstigeren Tätigkeit eine Teilarbeitsfähigkeit erreichbar (s. auch den Bericht Dr. B___ vom 27. Dezember 2015 [IV-act. 11.11]).