B. B.1 Am 26. Februar 2016 (IV-act. 11.10) meldete die Krankentaggeldversicherung der Arbeitgeberin, die das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 28. Januar 2016 (IV-act. 13/19) auf Ende März 2016 gekündigt hatte, den Versicherten zur Früherfassung bei der Invalidenversicherung an, da er aufgrund eines chronischen Lumbovertebralsyndroms seit Mitte Oktober 2015 vollständig arbeitsunfähig sei.