a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 26. Januar 2018 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine ganze Invalidenrente auszurichten. 2. Eventualiter sei die Sache zu weiteren medizinischen Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung in der Person der Unterzeichnenden zu gewähren. 4. Dem Beschwerdeführer sei nach Gewährung der Akteneinsicht eine Frist zur nachträglichen, ergänzenden Begründung der Beschwerde anzusetzen.