2.4 Mit Schreiben vom 4. Januar 2019 (act. 19) reichte die Vorinstanz den bei ihr eingegangenen Bericht der Klinik Littenheid vom 17. Dezember 2018 (act. 20.1) ein, aus welchem ersichtlich ist, dass der Beschwerdeführer nach wie vor durch Dr. H___ vom EPD Romanshorn behandelt wird und von ihr für zwei weitere stationäre Behandlungen in die Klinik Littenheid eingewiesen wurde. Nachdem der Beschwerdeführer somit offensichtlich unverändert unter psychischen Beeinträchtigungen leidet, ist davon auszugehen, dass das ursprünglich von der Vorinstanz beabsichtigte psychiatrische Gutachten nach wie vor einen wichtigen Beitrag zur umfassenden Klärung des medizinischen Sachverhalts leisten würde.