Der Beschwerdeführer hatte die Vorinstanz ausserdem bereits am 2. Juni 2016 ausdrücklich darum ersucht, auch dem Sozialdienst K___ eine Kopie des neuen Aufgebots für die Begutachtung zuzuschicken (IV-act. 132), was aber die Vorinstanz Dr. C___ offenbar nicht mitteilte (IV-act. 136), weshalb dies beim Versand des zweiten Aufgebots auch nicht berücksichtigt wurde (IVact.