derzeit in psychiatrischer Behandlung befindet.“). Dieser Aufforderung kam die Rechtsvertreterin fristgerecht nach, indem sie der Vorinstanz mit Schreiben vom 16. November 2017 mitteilte, dass der Beschwerdeführer beim EPD Romanshorn am 17. November 2017 einen ersten Therapietermin wahrnehmen werde, nachdem es ihm nicht gelungen sei, einen anderen Psychiater zu finden, welcher für die nötigen Therapiebehandlung zur Verfügung stehe.