Daran ändern auch die Hinweise der Vorinstanz in der Duplik, wonach die von ihr vorgenommene Internetrecherche zeige, dass der Beschwerdeführer gar keine Angst habe, das Haus zu verlassen oder sich unter Menschen zu begeben, nichts. Im aktuellen Bericht der Klinik Littenheid vom 17. Dezember 2018 wird die Diagnose einer generalisierten Angststörung mit Panikstörung jedenfalls erneut bestätigt. Eine blosse Internetrecherche und daraus gezogene Schlussfolgerungen sind offensichtlich nicht geeignet, fachärztlich gestellte Diagnosen zu widerlegen.