__ einer allgemeinen Untersuchung unterzogen, ist offensichtlich davon auszugehen, dass der Termin irgendwann zwischen September und November 2017 erfolgte, ohne dass die Vorinstanz Dr. E___ erneut aufgefordert hätte, einen Bericht einzureichen, weshalb sich Dr. E___ nachvollziehbarerweise nicht von selbst mit einem Bericht bei der Vorinstanz meldete). Auch die nicht weiter belegte Behauptung der Vorinstanz, eine telefonische Rückfrage beim EPD in Romanshorn habe ergeben, dass der Beschwerdeführer nicht dort in Behandlung stehe und auch gemäss mündlicher Auskunft der Spitex G___ kenne man den Beschwerdeführer dort gar nicht, überzeugt nicht, nachdem der Beschwerdeführer in