B. Gestützt auf die eingeholten medizinischen Unterlagen attestierte Dr. B___ vom RAD dem Beschwerdeführer ein Eingliederungspotential von mindestens 50% im ersten Arbeitsmarkt mit dem Ziel, 100% zu erreichen (IV-act. 20). Die Vorinstanz gewährte dem Beschwerdeführer hierauf mit Mitteilung vom 12. Juli 2013 berufliche Massnahmen in Form von Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche (IV-act. 26) und organisierte einen Arbeitsversuch bei der J___ GmbH für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2013 (IVact. 37), welcher anschliessend um weitere drei Monate verlängert wurde (IV-act. 43 ff.).