Gemäss den Lohnabrechnungen der C___ SA erzielte der Beschwerdeführer im Jahr vor seinem Unfall – mithin von November 2008 bis und mit Oktober 2009 - einen Jahresverdienst von Fr. 79‘659.--, was einem Monatseinkommen von Fr. 6‘128.-- entspricht.31 Unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung 2010 – 2015 von insgesamt 4.3 % resultiert daraus ein Einkommen von rund Fr. 83‘000.--, welches der Beschwerdeführer bei seiner ehemaligen Arbeitgeberin im 2015 erzielt hätte.