Die Bedeutung einer Bandbreite, mit der ein Gutachter die Arbeitsfähigkeit beziffert, ist unter Berücksichtigung des jeweiligen Gesamtzusammenhangs zu ermitteln. So ist denkbar, dass es nach Auffassung des Experten in der Macht des Versicherten liegt, das Maximum der angegebenen Arbeitsfähigkeit umzusetzen. Diesfalls ist für die Anspruchsbeurteilung vom höchsten angegebenen Wert auszugehen. Die Bandbreite kann aber auch eine Grössenordnung im Sinne eines Rahmens darstellen, innerhalb dessen der Gutachter die obere Grenze als eher zu hoch, die untere als eher zu niedrig ansieht.