E. Nach ergänzenden Abklärungen bei den behandelnden Ärzten zur Aktualisierung des medizinischen Dossiers kam Dr. C___ vom RAD im Bericht vom 27. Oktober 2016 zum Schluss, auf das bidisziplinäre Gutachten der SMAG AG könne abgestellt werden; somit sei die Beschwerdeführerin zwischen 50% und 60% arbeitsfähig in einer adaptierten Tätigkeit.