111, S. 11). Während in der bisherigen Tätigkeit keine Arbeitsfähigkeit mehr bestehe, betrage die Arbeitsfähigkeit in einer leidensadaptierten Tätigkeit 50-60%. Aus psychiatrischer Sicht geeignet seien überwiegend sachorientierte, gut strukturierte Tätigkeiten ohne erhöhte Anforderungen an die emotionale Belastbarkeit (IV-act. 111, S. 12).