5.2 Bei der Zusprache der Viertelrente ab September 2008 war die IV-Stelle gestützt auf die Angaben der C___ AG vom 5. Mai 2009 (IV-act. 143) für das Jahr 2009 von einem Valideneinkommen von Fr. 79'950.-- (13 x Fr. 6'150.--) ausgegangen (IV-act. 162, 8/10), was das damalige Verwaltungsgericht im Urteil vom 11. November 2010 als angemessen bezeichnete.