__ AG bereits Fr. 79'950.-- (13 x Fr. 6'150.--) gewesen, welchen Wert auch das damalige Verwaltungsgericht im Urteil vom 11. November 2010 verwendet habe. Nach aktueller Auskunft der Firma hätte der Lohn 2013 Fr. 85'150.-- betragen, wovon auch die SUVA in ihrer neuen Verfügung ausgegangen sei. Dem hielt die Vorinstanz in der Beschwerdeantwort entgegen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge sei es unwahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer jemals ein Valideneinkommen von Fr. 85‘150.-- erreicht hätte.