F. Nach Ergehen des Urteils am 13. Februar 2018 ersuchte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20. Februar 2018 um dessen Begründung, mit Schreiben vom 26. Februar 2018 auch noch die IV-Stelle. Erwägungen 1. Gegen die erste Verfügung vom 10. Februar 2017 wurde mit Schreiben vom 13. März 2017 und damit fristgerecht Beschwerde erhoben, ebenso gegen die zweite Verfügung vom 21. März 2017 mit Schreiben vom 23. März 2017. Da auch die übrigen Formerfordernisse erfüllt sind, ist auf die Beschwerden einzutreten. Diese betreffen die gleichen Parteien und die gleiche Fragestellung, weshalb sie vereinigt werden.