B. Mit Verfügung vom 10. Februar 2017 (IV-act. 257), betreffend die monatliche Rentenzahlung ab März 2017, und vom 21. März 2017 (IV-act. 260), betreffend die monatliche Rentenzahlung von April 2013 bis Februar 2017 sowie Nachzahlungs- und Rückforderungsbeträge, erhöhte die IV-Stelle zufolge Verschlechterung des Gesundheitszustands die bisherige Viertelrente mit Wirkung ab Anfang April 2013 auf eine halbe Rente.