a) des Beschwerdeführers: Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 10. Februar 2017 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine ganze Rente zuzusprechen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt A. Das Obergericht war bereits zweimal mit dem am 15. Januar 1961 geborenen Versicherten befasst: