e. Im Bericht vom 28. August 2017 legte Dr. E___ nachvollziehbar und schlüssig dar, weshalb eine Schulterkontusion gar nicht zu einer Ruptur der Sehne einer Rotatorenmanschette führen könne. Für diesen Schluss spricht, wie sich auch aus der diesbezüglich einschlägigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Urteil 8C_100/2016 vom 17. Mai 2016, E. 5 ergibt, auch in diesem Zusammenhang von der Mobiliar zitierte Fachliteratur zur Unfallkausalität von Rotatorenmanschettenschäden (vgl. act. 16, S. 3 oben), sowie insbesondere auch die diesbezüglich schlüssigen und übereinstimmenden Beurteilungen von Dr. C___ (act. 10/3, S. 24 oben) und Dr. E___ (act. 10/3, S. 41 unten).