d. Die Beschwerdeführerin hält diesen medizinischen Einschätzungen entgegen, es hätten sich anlässlich der Arthoskopie vom 22. März 2017 nebst dem Sehnenriss zahlreiche weitere Schulterverletzungen gezeigt (vgl. Beschwerdeschrift, S. 10 f.). Im MRI vom Oktober 2016 sei auch ein Riss der vorderen Gelenkkapsel und ein Riss des medialen glenohumeralen Bandes sichtbar gewesen, was nicht durch ein degeneratives Impingement zu erklären sei, sondern auf den heftigen Aufprall auf die Schulter beim Sturz im Skilager (vgl. dazu auch die Argumentation in der Replik, act. 13, S. 6 oben). Dr. E___ sowie auch der von ihm zusätzlich beigezogene Radiologe Dr. H___ waren jedoch in