Seite 13 halbes Jahr nach dem Sturz bestehenden Schulterbeschwerden überhaupt noch auf den Sturz zurückzuführen gewesen seien und die von der Mobiliar übernommene einjährige unfallbedingte Verlaufsphase sei bereits als grosszügig zu bewerten. Dass die erst nach dem 8. März 2017 durchgeführte Schulteroperation auf die beim Sturz erlittenen Verletzungen zurückzuführen sei, sei klar nicht überwiegend wahrscheinlich. Die beim MRI festgestellte Subtotalruptur der Supraspinatussehne habe unfallunabhängig bestanden und durch weiteren Verschleiss mit Totalruptur schliesslich die Operation nötig gemacht.